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Erstattung von Kontoführungsgebühren nach BGH Urteil bei (Hamburger) Sparkasse

Guten Tag,im April letzten Jahres kam heraus, dass sich Bankkunden sämtlicher Kreditinstitute ihre Kontoführungsgebühren von den Banken erstatten lassen können, sofern diese erhöht wurden, ohne dass ihr dem zugestimmt habt. Dies soll mindestens 3 Jahre rückwirkend möglich sein, aktuell also ab 2019. Sofern es mehrfach erhöht wurde könnt ich alles aufaddieren.Bei dem über zwei Jahrzehnte geführten Konto bei der (Hamburger) Sparkasse konnte ich durch eine grobe Überschlagsrechnung einen dreistelligen Forderungsbetrag ermitteln. So habe ich Mitte letzten Jahres ein Schreiben mit dem Mustertext der Stiftung Warentest gemischt mit dem der Verbraucherzentrale bei der (Hamburger) Sparkasse eingeworfen und wurde damals zunächst vertöstet, sie müssten noch das Urteil prüfen und es würde nichts feststehen.Etwa im dritten Quartal kam die Antwort, man würde mir keine geforderte Entgeltaufstellung bereit stellen und ich solle selbst anhand Kontoauszügen diese berechnen (man wollte mir Zweitschriften verkaufen). Ich solle denen eine Begründung meiner Forderung darlegen, weil man nicht wüsste, worin diese besteht. Ich soll eben einen konkreten Betrag nennen.Aufgrund dieser Handhabe vermute ich, dass man grundsätzlich nicht bereit ist, zu zahlen, sondern nur sinnlosen Aufwand mit bereiten will, damit ich aufgebe oder sie zumindest konform aussehen, aber am Ende trotzdem alles was ich noch einreichen würde, ablehnen werden.Ich habe vor Kurzem bei TopCashback ein Angebot gefunden, bei dem es pauschal 20€ Cashback auf alle Dienstleistungen der Gansel Rechtsanwälte gibt. Diese treibt die Forderung über deren Partner-Inkassounternehmen Spreefels GmbH ein und schaltet sich selbst anwaltlich ein, sofern dies nicht fruchtet. Dafür wollen sie 25% meiner Forderung als Honorar im Erfolgsfall. Man tritt die Forderung im Übrigen ganz an sie ab.So frage ich mich, was sinnvoller ist:1. Ich mache es mir bequem und überlasse denen den Ärger und bekomme viel wahrscheinlicher mein Geld. Die 20€ Provision lindert den Entgeltschmerz, wobei ich mir nicht sicher bin, ob das getrackt wird.2. Es ist eigentlich gar nicht so schwer und ich muss es nur einmal vollständig ausrechnen, etwas zu viel fordern, damit sie mir dann den richtigen Betrag selbst ausrechnen und ich sagen kann „Ja, Danke, da haben Sie Recht, den nehme ich.“. Mit dem richtigen Folgetext von Euch schaffe ich es auch.3. Es ist eine Bank. Sowas wie das Finanzamt. Es wird grundsätzlich nichts von dem, was sie eingenommen haben, Dir zurück geben, egal wie im Recht Du bist. Es ist sinnlos weiter sich zu bemühen und Zeit zu verlieren.Über nützliche Einschätzungen, Erfahrungsberichte, Mustertexte würde ich mich freuen!MfG

Kommentare (2)
  • Hey, in deinem Fall ist Gansel vermutlich am einfachsten, zumal diese dann für dich die Kontoauszüge und Gebühren auslesen, zudem stressfreier. Tracking ist immer ein gewisses Glücksspiel, ggf. kannst Du es ja aber mit einer Nachbuchungsanfrage retten. Wir haben hier einen ausführlichen Ratgeber erstellt, wo Du noch weitere Infos finden sowie dich mit der Community austauschen kannst : https://www.dealdoktor.de/magazin/ungueltige-bankgebuehren-geld-zurueckholen/ Viele Grüße und viel Erfolg, der Doc

    • 07.01.2022, 20:28

    Hi, habe ähnliches durchgemacht. Bei mir ging es um ca. 215€.

    Ich habe die Gebühren bei Kontoeröffnung (Überweisungen, Kontoführung, Karte) alles 0€ (müsstest du ja in deinem Vertrag sehen wie da die Preise waren) und dann für 18-21 hochgerechnet. Ich hab es aber von der Bank (VR Bank) durchrechnen lassen und das hat gepasst. Erstattung kam dann mit inkl. Kündigung.

    Ich würd es nochmal mit der Anforderung und des Betrags mit der Begründung gem. BGH Urteil blabla probieren, wenn es dann nicht klappt, kann man immer noch über so einen Anbieter/Anwalt gehen.

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