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Adresse herausfinden

Ich habe über eBay Kleinanzeigen eine Sammlung Merch gekauft und via PayPal bezahlt. Leider sind die Sachen auch nach Wochen noch nicht bei mir angekommen und der Verkäufer reagiert nicht mehr. Vom Verkäufer sind mir die PayPal E-Mailadresse sowie der Name und Wohnort bekannt, jedoch keine ladungsfähige Anschrift. Ich habe einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der die Daten von PayPal angefordert hat. PayPal hat jedoch nicht reagiert.

Hat jemand Tipps, wie man die Adresse von jemandem herausfinden kann?

Danke für die Hilfe.

Kommentare (19)

    Die neusten hilfreichen Kommentare

    • 11.10.2022, 13:41

    Polizei. Hatte den Fall auch schon Mal. Damals hat das bei mir die Polizei gelöst.

  • Alle Kommentare

    • 11.10.2022, 13:41

    Polizei. Hatte den Fall auch schon Mal. Damals hat das bei mir die Polizei gelöst.

  • Hallo Lakeman,

    ich kann und darf hier keine Rechtsberatung geben. Da müsstet ihr euch an eine Rechtsberatung wenden.
    Sorry, dass ich dir diesmal nicht weiterhelfen kann.

    Viele Grüße
    Sabine vom DealDok-Team

    • 11.10.2022, 18:23

    Würde auch raten zur Polizei zu gehen. Wenn du per PayPal MIT Käuferschutz bezahlt hast kannst du auch einen PayPal Fall eröffnen, da solltest du gute Chancen haben.

    • @Gast22:
      Ich möchte nicht das Geld zurück, sondern die Erfüllung des Kaufvertrages. Das war eine Sammlung und kein Artikel, den ich mal eben so woanders kaufen kann 😉

      Ja, dann werde ich mal zur Polizei gehen. Danke.

        • 11.10.2022, 19:37

        Die Ware wirst du nicht bekommen, ob mit Polizei oder Käuferschutz. Eventuell gab es die Ware auch nie.

      • @Gast22:
        Warum nicht? Der Kaufvertrag ist gültig. Also müsste mir doch die Ware oder Schadensersatz zustehen…

        • 12.10.2022, 09:54

        Das ist mir neu.
        Wenn ein Vertrag nicht erfüllt wird, ist er nichtig und gilt als nicht geschlossen. Das sollte dein Anwalt allerdings auch wissen. Deshalb mein Einwurf an anderer Seite.

      • @ʇɐɔ!ʇs!ɥdos:
        Warum sollte der Kaufvertrag nichtig sein?

        Wenn es so wäre, wie du sagst, würde der Abschluss eines Kaufvertrages keinerlei Sinn machen, wenn man ihn einfach durch Nichterfüllung konsequenzlos aufheben kann.

        • 12.10.2022, 11:10

        § 142 BGB

      • Häh lol, davon steht doch überhaupt nix, dass der Verkäufer angefochten hat. Kurze abstrakte Ausführung: Und ein nicht erfüllter Vertrag ist nicht per se nichtig, sonst könnte man ja nie Schadensersatz o.ä. verlangen. Das was du dazu geschrieben hast, stimmt leider nicht.
        Lakeman lass dich nicht beirren, es kommt auf den Einzelfall an und deshalb ist es genau richtig, dass du einen Anwalt aufgesucht hast!

        • 12.10.2022, 11:56

        Ein Vertrag ist dann anfechtbar wenn eine der Vertragsparteien nicht in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen. Angefochtene Verträge sind, wenn im Vorfeld, also vor Vertragsschluss, eine Vertragserfüllung durch eine der Parteien wissentlich nicht möglich ist, als nichtig zu betrachten.
        Das nennt sich trivial auch Betrug.

      • @ʇɐɔ!ʇs!ɥdos:
        Du vertauscht da nach wie vor etwas: Anfechtung geht nur im Rahmen von § 119 f. BGB, kurz gesagt wegen Irrtum (Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum).
        Was du meinst, ist, so denke ich, die Unmöglichkeit. Die ist geregelt u.a. in § 275 BGB und hier wird, wenn denn überhaupt Unmöglichkeit vorliegt, lediglich die Leistungspflicht ausgeschlossen, nicht der Vertrag „nichtig“. Sonst hätte man ja auch keine vertraglichen Schadensersatzansprüche, die man ggf. geltend machen könnte.
        Siehe z.B. auch hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Unm%C3%B6glichkeit_(BGB)

        → „Vertragserfüllung durch eine der Parteien wissentlich nicht möglich“ das ist weder automatisch nichtig noch ist es automatisch ein Betrug, für einen Betrug muss man nach Strafrecht prüfen und das sind z.T. andere Voraussetzungen, die da erfüllt sein müssen…

        Kurze Interessensfrage (nicht böse gemeint): Bist du juristisch vorgebildet oder hast du dir das selbst angelesen bzw. irgendwo gehört. Weil das, was du schreibst, klingt hier nach gefährlichem Halbwissen.

        • 12.10.2022, 13:03

        Du hast völlig Recht. Ich war hier, aufgrund der Nichtlieferung (nicht Nichtverfügbarkeit) auf dem falschen Gleis. 119 greift natürlich nicht. Vielleicht war es meinerseits Vierfünftelwissen.😉

      • @ʇɐɔ!ʇs!ɥdos:
        Es gab keine Anfechtung.

        • 12.10.2022, 18:11

        Für die falsche Auslegung meinerseits hatte ich mich bereits entschuldigt. Es kommen weder Anfechtung noch Nichtigkeit zur Anwendung.

    • 12.10.2022, 06:12

    Vor Allem solltest du zuerst deinem Anwalt das Mandat entziehen. Der scheint ein echter „Experte“ zu sein.
    Wie die Vorredner schon sagten, Polizei informieren, Anzeige erstatten. Das reicht eigentlich.

    • @ʇɐɔ!ʇs!ɥdos:
      Die Polizei geht doch nur bzgl. des Betruges vor… Die Kaufvertragserfüllung bzw. meine Schadensersatzansprüche, muss ich zivilrechtlich geltend machen. Daher nahm ich einen Anwalt.

      • Ja, so ist das Lakeman. Kann aber auch verstehen, dass der Anwalt die Adresse nicht ermitteln kann (ist ja kein Detektiv). Warte doch erstmal ab, ob die Polizei etwas herausfindet. Wenn die den vermeintlichen Betrüger ausfindig macht, ist ja auch dessen Adresse bekannt und dann kann man zivilrechtlich weitermachen. Wenn’s der Regelfall ist, hat man ja auch ein paar Jährchen bis zur Verjährung (näheres dazu sagt dir dein Anwalt).

      • @Killminator:
        Ja, danke. Finde es ärgerlich, dass es Betrügern so leicht gemacht wird…

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