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ABGELAUFEN Schadensersatz im Diesel­skandal

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Habe einen alten Tread hier gefunden von 2018:

https://www.dealdoktor.de/magazin/schadensersatzanspruch-vw-skandal-diesel/

Doch es gibt Neuigkeiten. Deshalb stelle ich Folgendes neu ein:

Wer vom Abgasskandal betroffen ist, der kann sich noch bis Ende des Jahres 2021 für Schadensersatz anmelden

Angeboten wird dies von Gansel Rechtsanwälte:

„Für Diesel-Fahrzeuge von Audi, VW & Porsche mit 3,0l- bis 4,2l-Motoren (Baujahre 2008 bis 2018) drohen Ansprüche auf Schadensersatz zum Ende des Jahres 2021 zu verjähren. Melden Sie sich deshalb jetzt zur Sammelklage gegen die Audi AG an, um Ihre Entschädigung vor dem Verfall zu retten und sich Tausende Euro zu sichern. Auch für Gewerbe mit Dienstwagen“

Die Teilnahme an der Sammelklage ist kostenfrei möglich, auch wenn das Urteil negativ ausgehen sollte

Diese folgenden Fahrzeuge sind vom offiziellen Rückruf betroffen:

  • Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7
  • Porsche Cayenne, Panamera und Macan
  • VW Touareg (jeweils 3,0 l bis 4,2 l Hubraum)
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Kommentare (15)
    • 27.11.2021, 10:45

    Sind s
    Sammelklagen in Deutschland nicht untersagt?

  • Weltweit wurde betrogen und es ist zweifelhaft ob man vor Gericht recht bekommt, ist schon traurig.

    • 27.11.2021, 11:03

    Die Frage ist ja nun, ob man gerade so eine Sozietät wie Gansel damit beauftragen sollte? Die besitzen äußerst schlechte Bewertungen.

    • 27.11.2021, 13:50

    Hab keinen Diesel, kann nicht mitmachen. Ich dachte aber trotzdem das das Thema schon durch ist. Verstehe nicht wie sich so Großkonzerne so durchwurschteln können… ah moment… es geht ums Geld und das haben die Großkonzerne natürlich nicht.

      • 27.11.2021, 14:26

      Warum diese Geschichte so lange dauert sollte eigentlich klar sein. Die Höhe der Ansprüche ist individuell verschieden. Da fallen Faktoren wie Fahrleistung, Wiederverkaufswert, dienstlich/beruflich/privat und viele Andere mit.
      Sozietäten (wenn ich mich recht erinnere konkludent geschlossen) wie Gansel versuchen, daraus Geld zu schlagen.
      Einfach den RA des Vertrauens aufsuchen, Einzelklage erheben und vor Gericht den vollen Anteil erhalten. Geht schneller, macht aber auch ein wenig mehr Arbeit. Bei meist über 10000€ sollte das aber gerechtfertigt sein.

  • Als wie wenn einem Dieselfahrer tatsächlich ein Schaden entstanden wäre.

      • 27.11.2021, 14:48

      Jau, isser. Der Schaden besteht darin,das der Wiederverkaufswert ist um ca. 50% gesunken ist, dein Auto zum aktuellen Zeitpunkt nur noch die Hälfte wert ist.

      • 27.11.2021, 22:28

      Und nicht nur der direkte Schaden über Wertverlust des Wagens, sondern auch die ganzen indirekten Schäden, die erhöhter Schadstoffausstoß für die Allgemeinheit (und damit jedem Steuerzahler) über mehr Atemwegserkrankungen und Umweltschäden entstanden sind.

    • 27.11.2021, 16:25

    Jeder der davon betroffen ist sollte klagen. Sonst denken Konzerne, sie kommen ungestraft damit durch…nützt euren Rechtsschutz.

  • Alle Dieselfahrer (Fahrzeuge bj bis 2018) sind betroffen unabhängig vom Hersteller, nur können nicht alle klagen. Da das eigene Fahrzeug nicht manipuliert ist und somit kein Klagegrund vorliegt. An dem Wertverlust haben alle schwer zu knabbern.

    • 28.11.2021, 07:33

    Finde es nur traurig, dass die Konzerne den Kunden im Ausland großzügigste Entschädigungen gezahlt haben und sich im Heimatland um angemessene Entschädigungen drücken können

      • 28.11.2021, 08:49

      Das ist unseren, im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern, durchdachten Gesetzen geschuldet.
      Jeder Fall ist separat zu beurteilen. Danke an den parlamentischen Rat ’49. Die haben es damals richtig gemacht.

    • 28.11.2021, 21:33

    Nur 3,0-4,2L Motoren? Da können sich die Gutbetuchten ja noch etwas zurückholen😅

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