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Leasingplattform Vehiculum insolvent – so geht es weiter!

Vehiculum hat sich in den letzten Jahren wirklich einen Namen im Online-Leasing Geschäft gemacht. Sowohl Privat- als auch Geschäftskunden haben hier immer wieder attraktive Leasingangebote gefunden, welche teilweise die besten Deals auf dem Markt waren. Auch findigen DealDoktor-Lesern werden die Angebote sicher bekannt sein. Bestimmt wurde auch das ein oder andere Auto via Vehiculum bestellt. Ich erinner mich da nur zu gut an so manche Autos, welche auch im Privatleasing unter einem Leasingfaktor von 0,4 waren. Oder auch die Knaller im Gewerbeleasing mit LF 0,1. Aber jetzt ist Vehiculum insolvent.

Der aktuelle Chipmangel ist ja nicht nur in der Elektronikproduktion (Stichwort: PS5) ein Problem, sondern auch bei der Herstellung von modernen (Elektro)Autos. Vehiculum hatte stets den Anspruch möglichst schnell und unkompliziert Leasingfahrzeuge an ihre Kunden zu vermitteln. Durch die angespannte Liefersituation wegen fehlender Halbleiter geht dies in der Regel aber alles andere als schnell. Das ist natürlich auch schlecht fürs Geschäft und mitunter ein Grund für den Insolvenzantrag am Amtsgericht Berlin Charlottenburg (vom 27. September). Zuletzt war im Gespräch, dass Vehiculum von der MeinAuto-Group übernommen werden sollte. Hier scheiterten aber wohl die finalen Gespräche.

Kann ich noch bei Vehiculum leasen?

Ja, aktuell geht der Betrieb in vollem Umfang weiter. Zu Zeit macht sich der vorläufige Insolvenzverwalter ein Gesamtbild der Situation.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Insolvenzverwalter Prof. Torsten Martini von der Kanzlei Leonhardt Rattunde, Aachener Str. 75, 50931 Köln

Wie geht es weiter mit Vehiculum?

Das Unternehmen soll saniert werden und auch für die Zukunft neu ausgerichtet werden. Dazu zählen neben Kosteneinsparungen auch weitere Restrukturierungsmaßnahmen. Laut Insolvenzverwalter Martini wolle er zunächst versuchen, die gescheiterten Übernahmegespräche mit den Interessenten wiederaufzunehmen, um doch noch zu einer Übereinkunft zu gelangen. Man darf gespannt sein!

Wie läuft eine Insolvenz eigentlich ab?

Bei der Vehiculum Insolvenz sind wir aktuell noch in einer sehr frühen Phase, nämlich dem vorläufigen Insolvenzverfahren oder Insolvenenzeröffnungsverfahren mit Ernennung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, der sich jetzt erst einmal ein Bild der Gesamtsituation machen muss – das offizielle Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet und soweit muss es auch nicht kommen, denn solange es wirtschaftlich möglich ist und den Gläubigerinteressen entspricht, wird der Betrieb weiterlaufen, wie auch bei Vehiculum.

Erst im Abschlussgutachten wird dann die Frage einer Betriebsfortführung und Sanierung geklärt. Erklärt sich ein Anbieter für zahlungsunfähig, erhält dieser noch drei Monate lang Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit. Damit werden die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter weiter bezahlt. In dieser Zeit suchen der Insolvenzverwalter und die Betreiber zusammen nach einer Lösung, wie sich der Fortbestand des Betriebs sichern lässt. Im besten Fall findet sich sogar ein neuer Investor.

Sobald es neue Informationen gibt, werde ich diese natürlich an euch weitergeben! Habt ihr ein Auto bei Vehiculum bestellt?

Kommentare (6)
  • Chipmangel, die gibt es doch in Massen in jedem Supermarkt. Ok, der Gag hat einen Bart. Mich würden die wirklichen Hintergründe interessieren. Das ganze hat etwas, das jeden Verschwörungstheoretiker in Rauschzustände versetzt. Aber sowas gab es schon immer solange es Computer gibt.

      • 02.10.2021, 21:30

      Die internen Gründe, portfoliooptimierende Neustrukturierungen, gleich unter welchen Umständen lanciert, öffentlich zu kommunizieren, wäre wohl ökonomischer Selbstmord oder ein Fall für einen Whisteblower, der sich ins arbeitsrechtliche Schwert zu stürzen vermag.
      Würde mich nicht wundern, wenn hier ein Phönix aus der Asche, unter Zuhilfenahme staatlicher Förderung, wiederaufersteht.

      Chipmangel im Supermarkt?
      Nie von gehört, bei EDEKA gibt’s immer ausreichend davon, sogar in mehreren Geschmacksrichtungen, von verschiedenen Produzenten…🧔

    • 30.09.2021, 23:28

    Der Betrieb wird auch weiter laufen, wenn das Insolvenzverfahren beim zuständigen Gericht eröffnet wird. Darauf läuft ja auch der Antrag hinaus. Es gibt 3 Möglichkeiten. 1. Dem Antrag beim Gericht wird stattgegeben und das Insolvenzverfahren wird eröffnet. (Insolvenzverwalter übernimmt den Betrieb und versucht durch Übernahme oder andere Wege den Betrieb zu sanieren). Möglichkeit 2. Der Antrag wird mangels Masse abgewiesen. Dann ist nicht mal genug Masse da, um die Verfahrenskosten zu decken. Und 3. Der Antrag wird zurück gezogen (weil z.B. die Insolvenz sich erledigt hat und wieder genug Masse da ist um alle Gläubiger zu befriedigen).
    Zu Möglichkeit 1 und 2 bekommen die Arbeitnehmer trotzdem ihre offenen Löhne für maximal 3 Monate von der Agentur für Arbeit gezahlt. (Rechtsgrundlage: § 165 (1) Nr. 1 oder 2 SGB III)

    • 30.09.2021, 23:41

    Nachtrag:

    Um die offenen Löhne zu bekommen, muss man bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Insolvenzgeld stellen. Ausschlussfrist sind 2 Monate nach dem das Gericht über den Antrag entschieden hat.

  • Die aliquote Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wird das auch ausbezahlt. Was ist mit der Abfertigung?

    • 13.10.2021, 19:46

    @testerin ob dein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld voll Übernommen wird, kommt darauf an wie das bei dir im Arbeitsvertrag und oder Tarifvertrag deiner Branche geregelt ist. (Meist Arbeitsvertrag)

    Ist dort vertraglich geregelt, dass du zu einem gewissen Stichtag (ungekündigt) im Unternehmen angestellt sein musst, damit du die Sonderzahlung bekommst und dieser Stichtag in deinen 3-Monatigen Insolvenzgeldzeitraum, kann die Sonderzahlung in voller Höhe über das Insolvenzgeld gezahlt werden.

    Ist in deinem Vertrag kein Stichtag und oder nur Anspruch bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis geregelt, kann die Sonderzahlung bis zu maximal 3/12 in deinem Insolvenzgeldzeitraum berücksichtigt werden.

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