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🏡 Die Grundsteuerreform – Was müssen Eigentümer und Mieter jetzt tun?

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung verschiebt sich einmalig bundesweit von Ende Oktober bis Ende Januar 2023. Das haben heute [13.10.] die Finanzminister der Länder entschieden, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Länderkreisen erfuhr. Das schafft etwas mehr Freiraum für die Antragsteller, die durch die störrischen Systeme ohnehin benachteiligt waren.

Ihr habt sicher schon was von der Grundsteuerreform gehört. In erster Linie sind Eigentümer von Immobilien oder Grundstücken gefragt, doch auch für Mieter kann sich etwas ändern. Wir erklären euch in diesem Beitrag, was es mit der Grundsteuer auf sich hat und wieso eine Reform notwenig wurde. 

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer müssen Grundstückseigentümer jedes Jahr zahlen und zwar vierteljährlich, halbjährlich oder bei kleineren Beträgen auch einmal im Jahr. Das Geld geht an die Kommune; im Jahr sind das gute 15 Mrd. Euro. 

Es werden zwei Arten von Grundstücken besteuert und zwar landwirtschaftlich genutzte Flächen und bebaute Grundstücke, ab 2025 sollen dann auch unbebaute, aber baureife Grundstücke besteuert werden. So wollen Kommunen verhindern, dass Flächen, die eigentlich bebaut und genutzt werden könnten, zu lange leer bleiben.

Die Immobilien- bzw. Grundstückseigentümer zahlen die Grundsteuer selber an die Kommunen, die Mieter haben direkt, jedoch indirekt über die Miete, mit der Steuer und auch der Reform nichts zu tun. 

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Drei Elemente fließen in die Berechnung der Grundsteuer ein: 

  • Einheitswert
  • x Steuermesszahl (vom Bund festgelegt)
  • x Hebesatz der Gemeinde

Der Einheitswert

Der Einheitswert setzt sich unter anderem aus dem Grundstückswert von 1964 (im Westen) / 1935 (im Osten) zusammen. Dass seitdem die Grundstückswerte stark gestiegen sind und das auch nicht in allen Regionen gleich, das ist klar.  

Die Steuermesszahl

Die Steuermesszahl ist vom Bund per Gesetz vorgegeben und richtet sich nach der Grundstückart, zum Beispiel „Betriebe der Land- und Fortwirtschaft“ oder „Wohneigentum“.

Der Hebesatz

Der Hebesatz wird von der Gemeinde bestimmt. Um den Einheitswert, der ja seit Jahrzehnten gleich ist, auszugleichen und auf die steigenden Grundstückswerte einzugehen, bedienen sich die Kommunen gerne diesem Hebewert und passen ihn regelmäßig an. 

Was ändert sich mit der Grundsteuerreform?

Laut Bundesverfassungsgericht sei die Berechnung der Grundsteuer aktuell verfassungswidrig – deshalb also die Reform. Das Problem sei der Einheitswert, der seit Jahrzehnten nicht angepasst wurde und der in Zukunft durch den Grundsteuerwert ersetzt werden soll. Dieser Wert wird individuell auf den Grundstücks- und Immobilienwert berechnet. 

Der Grundsteuerwert setzt sich aus dem Grundstückswert und dem Wert des Hauses zusammen – je mehr das Grundstück und die Immobilie wert ist, desto höher wird die Grundsteuer. Auch das Alter des Hauses spielt dabei eine Rolle, in diesem Fall die sogenannte Restnutzungsdauer. Auch die theoretisch erzielbare Miete pro Quadratmeter muss angegeben werden, egal ob die Immobilie tatsächlich vermietet wird oder nicht. Und schließlich kommen auch noch die Liegenschaftszinsen hinzu, die jedoch festgelegt sind. 

Unbebaute Grundstücke müssen „nur“ anhand des Bodenrichtwertes gemeldet werden. Infos zu den Werten findet ihr hier. 

Aus all diesen Werten kann das Finanzamt dann den Grundsteuerwert berechnen. Von euch wird nur verlangt, die entsprechenden Daten zu übermitteln. 

Im Übrigen orientieren sich Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Hamburg nicht an dem sogenannten Bundesmodell und haben eine eigene Art der Berechnung entwickelt, zum Beispiel wird in Bayern die Grundsteuerwert nur nach Wohn- und Grundstücksfläche berechnet ohne Bodenrichtwert, Alter etc..

Was ist zu tun?

Jeder Eigentümer wurde oder wird vom Finanzamt angeschrieben und gebeten eine (einmalige) Grundsteuererklärung abzugeben. Berliner bekommen kein Schreiben und müssen selber an die Meldung der Grundsteuer denken.

Bis zum 31. Oktober 2022 muss diese eingereicht werden, wer die Frist versäumt muss mit einer Strafe bis zu 0,25% der festgesetzten Steuer pro Monat rechnen. 

Folgende Dokumente solltet ihr parat haben:

  • Steuernummer
  • Aktenzeichen des Anschreibens (falls vorhanden)
  • Adresse
  • aus dem Grundbuch:
    • Gemarkung
    • Flur
    • Flurstück
    • Nummer des Grundbuchblattes
    • Fläche
  • Bodenrichtwert (findet ihr hier)
  • Baujahr der Immobilie
  • Zeitpunkt der letzten Kernsanierung
  • Wohn-/Nutzfläche
    • Dachschräge und ungeheizte Wintergärten werden nur zu Hälfte angerechnet
    • Balkon & Terrasse nur ein Viertel
    • Keller, Garagen Dachboden werden nicht angerechnet
  • Eigentümerverhältnis
  • Grundstücksart
  • Anzahl der Garagen

Die Daten könnt ihr online eingeben, zum Beispiel hier: Grundsteuererklärung für Privateigentum, alternativ auch über ELSTER. 

Lustigerweise bekommt ihr viele dieser Daten vom Finanzamt geschickt. Da es aber keine digitale Schnittstelle gibt, an der die Finanzämter sich die Daten selber reinziehen können, müsst ihr das übernehmen. 

Als Mieter müsst ihr zunächst nichts machen. Ihr werdet wahrscheinlich beim Inkrafttreten der Reform 2025 etwas merken, wenn eure Miete angepasst wird. 

Grundsteuerreform – Wird jetzt alles teuer?

Pauschal lässt sich das nicht sagen, denn im Prinzip werden bundesweit die Karten neu gemischt. Da jetzt jedes Grundstück individuell berechnet wird, steigen die Werte der Grundstücke in jedem Fall; in einer Region mehr, in der anderen weniger. Jedoch wurde zum Ausgleich die Steuermesszahl stark abgesenkt und auch die Hebesätze sollen deutlich reduziert werden. Insgesamt sollen die Steuereinnahmen nicht steigen.

Letztendlich bleibt es abzuwarten, wie sich die Grundsteuer für die Eigentümer ändert und was der Mieter davon am Ende abbekommt. 

Habt ihr Fragen zu dem Thema? Habt ihr Tipps für Eigentümer? Was haltet ihr von der Reform? 

Euer Doc

Kommentare (22)
  • Reform in Deutschland: klingt nach Mehrkosten für die Masse.

  • @Koellefornia:
    Natürlich nicht! Danke für den Hinweis. 😉

    • 04.08.2022, 09:48

    Seltsam,
    nach aktuellem Stand zeigt mir die rote Blase über dem Kommentare-Icon an, dass es 6 Kommentare gibt.
    Wenn ich die Kommentare öffne, sind es (ohne diesen von mir) allerdings nur 3, wovon einer eine Antwort auf einen Kommentar ist.

    • 08.10.2022, 18:44

    Mal berechnet: mal eben mit hoher Wahrscheinlichkeit 35 % teurer dann.
    Ob der Hebesatz bei uns wirklich noch abgesenkt wird, das bezweifel ich bei dem Verhalten der Komune in der Vergangenheit.
    Sollte es nicht für ca 90% der Betroffenen zu keiner Verteuerung kommen ? Welche Politikverkäufer hatten das im Vorfeld noch behauptet ?
    Ah, schau, bei allen 7 Berechnungen in meinem nahen Bekanntenkreis sind erhebliche Mehrkosten wahrscheinlich.
    Wer wohl bei den glücklichen 10% ist ? Kenne noch keinen.
    WAtt ne Mogelpackung

    • 10.10.2022, 19:44

    Mal nen TIP
    Wiso Grundsteuer: Das ist eine Kundenverarsche. Die haben fast 1 zu 1 die Struktur von Elster übernommen. Auch die Erklärungen im Programm sind teils sinnfrei. Da ist es ja in Elster teils besser erklärt. Buhl ! Mal ganz ehrlich Leute. Das grenzt fast schon an Abzocke. Da bin ich vom Wiso Sparbuch wirklich anderes gewohnt. Nur aufgrund der Erfahrungen dort hab ich mir Wiso Grundsteuer gekauft. Nee, zusammen geschustertes, eben schnell Geld verdienen damit, fast überflüssiges Programm.
    Ich konnte ohne Angabe einer FA Steuernr. nichtmal final beenden. Fehlermeldung. Und was ist wenn einer gar keine Steuernummer hat ? Musste eine fiktive StNr. eingeben um zur Berechnung zu gelangen.
    Und man kann nicht mit Zertifikatsdatei versenden !!!!! Nur über ein Fintec mit weiteren persönlichen Angaben. Was ein Schrott Programm.
    Wir haben die Erklärung dann über Elster eingereicht.
    Wirklich einziger Mehrwert ist die Berechnung der Aquivalenzbeträge zum späteren Vergleich, ob das FA korrekt gerechnet hat.

    • 13.10.2022, 16:32

    Habe es über Elster gemacht. Neben das erklär Video laufen und immer wieder auf Stopp und eintragen. Ich fand es jetzt so kompliziert wie viele sagen. Das einzig nervige waren die ganzen Daten zusammen suchen….

  • Muss ich für die Häuser auf meiner Modellbahn auch eine Grundsteuererklärung abgeben? 😉

    • 13.10.2022, 21:10

    Wenn man nötigen Unterlagen zusammengestellt hat, dauert das Ding für 95% aller Nutzer keine 10 Minuten.

      • 14.10.2022, 08:15

      Die Erfahrung habe ich auch gemacht. Einfaches Wohngrundstück. Ich kann nicht sagen, was es bei Gartenland, Landwirtschaft und was es noch alles gibt, so schwierig macht, aber am Ende heißt es wörtlich “ nach bestem Wissen und Gewissen“ ( in Schleswig -Holstein). Freibrief!

      Ansonsten finde ich als Laie, das im Formular ein Fehler drin gemacht wurde, da der Name der Quelle zur Grundstücksart in der Quelle anders heißt (wenn ich die richtige Quelle genommen habe🤔)

      • 17.10.2022, 05:40

      Das sehe ich genauso. Habe es direkt im ersten Monat gemacht und vor 2 Wochen schon den Bescheid bekommen. Wenn der Hebesatz so bleibt, wird es natürlich teurer 😤. Aber wahrscheinlich wird der Hebesatz auch noch „angepasst“

    • 14.10.2022, 10:11

    Also, die Formularseiten und die zur Verfügung gestellten Hilfen sind schon wirklich mies gemacht. Ich frage mich, was für Amateure und Nichtkönner da wieder am Werk waren. Menüführung, Begrifflichkeiten und Fragestellungen sind nicht eindeutig und interpretierbar.
    Es ist eine Erklärung, die Jahre nachwirken wird. Also sollte man sich sicher sein was man wo einträgt. Man sollte es verstehen.
    Begriffe werden aber nicht eindeutig erklärt. So habe ich ewig rechergieren müssen um alles mir interpretationswürdige zu klären. Und das ist Einiges.
    ZB. „Gebäude auf fremden Grund und Boden“. Deren Hilfe dazu: „Tragen Sie hier die Gebäude auf fremden Grund und Boden ein“.
    Hatten die keinen Bock auf hilfreiche Hilfen ?
    Wenn man sich nicht auskennt, kann es ja auch Erbpacht sein zu der man dort noch Angaben tätigen müßte.
    Geholfen hätte doch einfach: Hier kein Erbbau eintragen. Und: Beispiel: Ihrem Bruder gehört das Grundstück und Ihnen das Haus.
    Wohl zu schwierig für die Ersteller gewesen.
    Oder: In Rubrik: Es wird von Grundstück geprochen, es sollen aber Angaben zum Gebäude gemacht werden.
    Also handwerklich eine 5- das Formular.

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